Die Farbe von Rotwein schwankt zwischen hellrot und fast schwarz, wobei am Rand Farbschattierungen zwischen Blau und Gelb zu erkennen sind; sie ist abhängig von der Rebsorte, der Jahrgangscharakteristik, dem Gesundheitszustand der Trauben, den Weinbereitungsmethoden (insbesondere vom Ausmass der Maischung), dem PH-Wert des Weins und schliesslich von der Lagerzeit in Tank, Fass und Flasche. Ein Rotwein, der eine starke Oxidation hinter sich hat oder mehrere Jahrzehnte alt ist, zeigt oft dieselbe tief gelbbraune Färbung wie ein sehr alter Weisswein.
Rotwein wird praktisch in allen Weinbauregionen der Welt produziert; allerdings ist der Anteil in Gegenden mit kühlem Klima eher gering, weil dort in den Schalen der meisten Rebsorten nur mit Schwierigkeiten eine für die Entstehung von Rotwein ausreichend starke Pigmentbildung zustande kommt.
Wein Österreich
Österreich ist ein kleines, aber feines Weinbauland mit 4 Weinbauregionen und 19 Weinbaugebieten. Rund 32.000 Betriebe (darunter ca. 6.500 Flaschenfüller) produzieren auf einer Anbaufläche von fast 50.000 ha durchschnittlich rund 2.5 Mio. Hektoliter Wein pro Jahr.
Die österreichischen Weinberge liegen alle ganz im Osten des Landes nahe der Grenze zu Ungarn und Slowenien. Die Verwandtschaft der Weine über diese Grenzen hinweg ist überall spürbar. Das Klima ist kontinental mit heissen Sommern und frostigen Wintern, was den Weinen Stärke und Finesse verleiht.
Qualitätsabstufungen (Weingesetz 2000)
Wenn sich ein Anbaugebiet auf den DAC-Status einigt, können logischerweise nicht alle im Gebiet bis dato produzierten Weine unter diesem Gebietsnamen vermarktet werden. Damit die "nicht gebietstypischen" Weine auf Qualitätsweinstufe bleiben können, steht nun die Option der geographischen größeren Qualitätsweingebiete (Niederösterreich und Burgenland) offen. Mit diesen neuen Qualitätsweingebieten ist nun auch die Möglichkeit gegeben, mengenmäßig in größerem Umfang österreichischen Qualitätswein zu produzieren.
Folgende Qualitätsabstufungen sind laut Weingesetz 2000 derzeit möglich:
1. TAFELWEIN
Österreichischer Tafelwein oder EU-Verschnitt (beides ohne Jahrgangs- bzw. Sortenbezeichnung).
2. LANDWEIN (Herkunft Weinbauregion):
Weinland Österreich (Niederösterreich und. Burgenland), Bergland Österreich (Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg) Steiermark und Wien; sonst unverändert.
3. QUALITÄTSWEIN (Herkunft Weinbaugebiet):
Es bleiben alle weinbaulichen, kellertechnischen und bezeichnungsrechtlichen Vorschriften bestehen; neben den bisherigen 16 Weinbaugebieten wurden zusätzlich die neuen Weinbaugebiete Niederösterreich und Burgenland geschaffen.
Auf Ebene der 16 bisherigen Weinbaugebiete sollte die Festlegung der Produktionskriterien sowie die Entscheidung über den DAC-Status im Rahmen der Selbstbestimmung durch das zu bildende Regionale Komitee getroffen werden. Somit könnten zukünftig folgende Qualitätsweine existieren:
* Qualitätswein auf Bundesländerebene (Niederösterreich und Burgenland):
Wird nach den derzeit im Weingesetz vorgesehenen Kriterien produziert. Dementsprechend lautet die Bezeichnung "Qualitätswein" (bzw. die Prädikate), wobei als Herkunft der Name des Bundeslandes anzugeben ist. Die Angabe kleinerer Herkünfte wie Großlage oder Riede könnte (abhängig von den diesbezüglichen Bestimmungen, die das Regionale Komitee für den DAC-Wein festlegt) möglich sein.
* Qualitätswein auf Ebene des Anbaugebietes
(abhängig von der Entscheidung des Regionalen Komitees über DAC-Status oder nicht):
- Qualitätswein:
Die Produktionskriterien sind vom Regionalen Komitee festzulegen (gleich oder strenger als der Rahmen im Weingesetz). Die Bezeichnung lautet "Qualitätswein" (bzw. die Prädikate), wobei als Herkunft der Name des Anbaugebietes anzugeben ist. Die Angabe kleinerer Herkünfte wie Gemeinde oder Riede ist möglich und fällt in den Entscheidungsbereich des Regionalen Komitees.
- DAC:
Die Produktionskriterien sind vom Regionalen Komitee festzulegen (gleich oder strenger als der Rahmen im Weingesetz). Die Bezeichnung lautet "DAC" oder "Districtus Austriae Controllatus" und ist gemeinsam mit dem Namen des Anbaugebietes anzugeben. Die Angabe kleinerer Herkünfte wie Gemeinde oder Riede ist möglich und fällt in den Entscheidungsbereich des Regionalen Komitees. Es sind die Prädikatsabstufungen (Q, Kabinett, Spätlese, ... TBA) nicht mehr möglich, jedoch kann ein bestimmtes Prädikat als Gebietstyp festgelegt werden.
Weitergehende Links für Wein-Fans und Österreich-Interessierte:
Die Marktgemeinschaft Steirischer Wein - kurz MG Wein genannt - wurde 1987 als Verein gegründet und stellt einen Zusammenschluss der steirischen Weinwirtschaft dar http://www.steirischerwein.at/